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ein guter Zuhörer, der Ihr Problem versteht,
ein guter Ordner, der hilft Ihre Gedanken zu strukturieren,
ein guter Pfadfinder, der den besten Weg findet Ihr Anliegen umzusetzen,
ein guter Übersetzer, der juristische Fachsprache verständlich macht,
ein guter Vermittler, der Ihren Standpunkt bestmöglichst darlegt,
und natürlich,
ein kompetenter Fachmann, der sich bestens in seinem Fachgebiet auskennt und Ihre Forderungen in außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor Gericht mit dem nötigen Nachdruck vertreten kann.
Studium der Rechtswissenschaft :
1987 bis 1992 in Mainz an der Johannes Gutenberg Universität
Referendariat :
1992-1995 am Landgericht Mainz und in London/GB
Zulassung :
1995 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Tätigkeit :
Von 1995 bis heute Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Familienrecht und Erbrecht
Seit 2000 Fachanwältin für Familienrecht
Ausbildung zur Mediatorin:
13.01.2005 bis 09.12.2006 mit 230 Zeitstunden
Ausbildungsinstitut:
IKOM
(Institut für Konfliktberatung und Mediation)
Günthersburgallee 77,
60389 Frankfurt am Main
Mitglied der BAFM,
der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.
Mediatorin seit 2007
Studium der Rechtswissenschaft :
1987 bis 1992 in Mainz an der Johannes Gutenberg Universität
Referendariat :
1992-1995 am Landgericht Mainz und in London/GB
Zulassung :
1995 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Tätigkeit :
Von 1995 bis heute Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Familienrecht und Erbrecht
Seit 2000 Fachanwältin für Familienrecht
Ausbildung zur Mediatorin:
13.01.2005 bis 09.12.2006 mit 230 Zeitstunden
Ausbildungsinstitut:
IKOM
(Institut für Konfliktberatung und Mediation)
Günthersburgallee 77,
60389 Frankfurt am Main
Mitglied der BAFM,
der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.
Mediatorin seit 2007
Als Boutique Kanzlei für Familienrecht – Trennung, Scheidung, Mediation und Eheverträge in Mainz, sowie Erbrecht zeichnen wir uns durch unsere besondere Expertise aus.
Ich bin der festen Überzeugung, dass ich das Beste für meine Mandanten nur dann erreichen kann, wenn ich mich bewusst auf maximal zwei Rechtsgebiete konzentriere.
Bereits zu Beginn meiner Berufstätigkeit Mitte der 90er Jahre habe ich mich auf Familien- und Erbrecht konzentriert und dann ab dem Jahr 2000 ausschließlich familienrechtliche und erbrechtliche Mandate bearbeitet.
Es hat mir immer Freude bereitet, meinen Mandanten helfen zu können, Lösungen zu erarbeiten, mit denen letztlich alle Beteiligten zufrieden waren und am Ende sagen konnten: „Wir haben trotz aller Widrigkeiten das Richtige getan!
Der Erfolg spricht für uns!
In nahezu 90% aller Fälle erreichen wir eine außergerichtliche Einigung, ohne dass die Gerichte in zeit-, nerven- und geldraubenden, hochstreitigen Verfahren in Anspruch genommen werden müssen.
Studium der Rechtswissenschaft :
1987 bis 1992 in Mainz an der Johannes Gutenberg Universität
Referendariat :
1992-1995 am Landgericht Mainz und in London/GB
Zulassung :
1995 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Tätigkeit :
Von 1995 bis heute Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Familienrecht und Erbrecht
Seit 2000 Fachanwältin für Familienrecht
Ausbildung zur Mediatorin:
13.01.2005 bis 09.12.2006 mit 230 Zeitstunden
Ausbildungsinstitut:
IKOM
(Institut für Konfliktberatung und Mediation)
Günthersburgallee 77,
60389 Frankfurt am Main
Mitglied der BAFM,
der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.
Mediatorin seit 2007
Das Rechtsgebiet Familienrecht umfasst nicht nur den Bereich Ehescheidung, sondern ist aufzusplitten in die Teilbereiche, bzw. Scheidungsfolgen:
Auch umfasst das Familienrecht den Entwurf von Eheverträgen oder die Frage, ob eine ehevertragliche Vereinbarung überhaupt notwendig ist.
Eine Scheidung ist eine schwierige Situation für alle Beteiligten.
Wir beraten Sie über die Scheidungsfolgen, helfen bei Scheidungsfolgenvereinbarungen und vertreten Sie im Scheidungsverfahren, und das nicht nur vor dem Familiengericht in Mainz, sondern auch in Wiesbaden, Alzey, Bingen, Bad Kreuznach, Groß-Gerau und Frankfurt, aber auch vor allen anderen Familiengerichten im Rhein-Main Gebiet.
Wenn die Scheidungsfolgen geklärt sind, was wir in aller Regel zum Ablauf des Trennungsjahres erreicht haben, ist das Scheidungsverfahren selbst in aller Regel eine Formalität, die gleichwohl so oder so gehandhabt werden kann.
Ich bereite meine Mandanten auf die Situation im Scheidungstermin vor und begleite sie zu diesem Termin.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung, sind sich die Ehepartner darin einig, dass sie sich scheiden lassen wollen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Rechtsanwalt. Dem Scheidungsantrag des einen Ehepartners kann der andere Partner zustimmen, ohne anwaltlich vertreten zu sein.
Im Sinne einer schnellen einvernehmlichen Scheidung ist es sinnvoll, vor Gericht auf Anträge bzgl. sog. Scheidungsfolgesachen wie z. B. Unterhalt, Sorgerecht und Zugewinn etc. komplett zu verzichten oder diese Folgesachen ggf. gesondert geltend zu machen. Hierdurch entscheidet das Gericht nur über die, von beiden Seiten gewünschte, Scheidung und u.U. einen Versorgungsausgleich.
Dies führt zu einer sehr kurzen Verfahrensdauer und somit einer schnellen Scheidung.
Sind sich die Noch-Ehepartner zudem über Folgesachen, wie z. B. Sorgerecht, Unterhalt und Zugewinnausgleich einig, kann dies bereits vor Einreichen des Scheidungsantrags in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden.
Das Verfahren einer sog. Online-Scheidung erspart allen Beteiligten Zeit und Geld.
In nur 5 Minuten können Sie im Formular „Scheidung-Online" die notwendigen Daten eingeben und sich damit einen persönlichen Besuch in meiner Kanzlei ersparen. Die weitere Korrespondenz kann dann per E-Mail, Telefon oder postalisch erfolgen.
Auf Grundlage Ihrer übermittelten Angaben melde ich mich schnellstmöglich bei Ihnen –
Ihre Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich.
Alle Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt (anwaltliche Schweigepflicht).
Zum Scheidungstermin müssen dann allerdings, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Eheleute gemeinsam vor Gericht in Begleitung ihres Anwalts erscheinen.
Ist nicht unerhebliches Vermögen bei der Eheschließung vorhanden oder existiert eine Praxis, ein Unternehmen oder verfügen Sie über Anteile an einem Unternehmen, sollte über den Abschluß eines Ehevertrages zumindest nachgedacht werden.
Hier berate ich Sie gerne.
Ehegatten erben voneinander.
Je nachdem, welcher Güterstand zwischen den Ehegatten herrscht und ob Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, ob noch Eltern oder Geschwister leben, kann die Erbquote sehr verschieden sein.
Bei ehevertraglichen Regelungen muss daher auch zwingend über das Erbrecht gesprochen und überlegt werden, wie für den Fall des Ablebens der Ehegatten geerbt werden soll.
Dies kann durch einen kombinierten Ehe- und Erbvertrag geregelt werden, der in vielen Fällen sinnvoll sein kann.
Insofern ist das Erbrecht eine Materie, die der Familienrechtler zwangsläufig beherrschen muß.
Ein möglicher Erbvertrag ist bei der Beratung zum Abschluss eines Ehevertrages immer zu diskutieren, insbesondere dann, wenn nicht unerhebliches Vermögen vorhanden ist. Dies kann schon bei der Wahl des Güterstandes eine maßgebliche Rolle spielen.
Zuweilen wird ein Testament, oder Erbvertrag in jungen Jahren einer Ehe errichtet, der den Entwicklungen der Familienstruktur nach Jahren, oder gar Jahrzehnten nicht mehr standhält. Man sollte sich, gerade im Alter, hier unbedingt nochmals beraten lassen.
Trennungen, Scheidungen oder Erbfälle sind für alle Beteiligten emotional belastend.
Aber gerade in diesen schwierigen Situation gibt es vieles zu klären, zu regeln, zu ordnen und neu zu planen.
Als unparteiischer Dritter führt Sie der Mediator durch diesen Klärungsprozess und hilft Ihnen (wieder) ins Gespräch zu kommen.
Grundsätzlich können alle Formen von Konflikten, seien es Fragen von Trennung der Ehe oder Lebenspartnerschaft, Betreuungsregelungen für die Kinder, Erbstreitigkeiten, Mobbing und Berufsschwierigkeiten, Nachbarstreitigkeiten, etc. mediiert werden.
Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren, hilft Mediation den Beteiligten, eigenverantwortlich zu verhandeln und einvernehmlich tragfähige Regelungen zu finden.
Wenn Sie mit uns persönlich sprechen möchten, stehe ich Ihnen mit meinem Team gerne nach kurzer Terminvereinbarung zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage!
Für einen ersten Kontakt ist uns der Weg über das Kontaktformular am liebsten!
Alternativ können Sie uns auch gerne eine Email senden
oder einfach anrufen.
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