Direkt anrufen und beraten lassen 06131-6368770
Anrufen und beraten lassen
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Werde ich als Anwältin tätig, richte ich mich dabei grundsätzlich nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO).
Eine erste Beratung bei mir ist kostenlos, wenn hiernach eine Mandatierung erfolgt.
Anderenfalls gibt es für Sie drei Möglichkeiten:
Eine kurze telefonische Einschätzung Ihrer Situation (Dauer 15-20 Minuten). Diese kostet 75 € netto, zuzüglich Umsatzsteuer (89,25 € brutto).
Eine umfassende Erstberatung kostet 190,00 € netto, zuzüglich Umsatzsteuer (226,10 € brutto).
Eine sehr ausführliche Erstberatung von i.d.R. 60-80 Minuten, inklusive schriftlicher Berechnungen (die Ihnen mitgegeben werden) und einer kurzen, stichwortartige Zusammenfassung der wesentlichen Punkte der Beratung. Dieses Gesamtpaket kostet 300 €, zuzüglich Umsatzsteuer (357€ brutto).
Für Beratungen in anderen Fällen, z.B. im Erbrecht oder für einen Ehevertrag, eine Scheidungsfolgenvereinbarung, etc., gilt:
Eine kurze telefonische Einschätzung Ihrer Situation (Dauer 15-20 Minuten) kostet auch hier 75 € netto zuzüglich Umsatzsteuer.
Eine umfassende Erstberatung berechne ich mit 300 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Stellt sich in der Beratung heraus, dass ein erheblicher Zeitaufwand (länger als 90 Minuten) notwendig wird, vereinbare ich mit Ihnen eine Stunden-Honorarvereinbarung.
Stellt sich hingegen in der Beratung heraus, dass lediglich eine kurze Beratung notwendig ist (weniger als 30 Minuten), rechne ich entsprechend weniger als 300 € netto ab.
Für Beratung per Telefon oder Videokonferenz entstehen Ihnen keine Mehrkosten!
Es gelten die gleichen Konditionen wie für eine persönliche Beratung/Besprechung in unserer Kanzlei.
Übrigens, wer ein Smartphone, wie das Apple iPhone oder Samsung Galaxy, besitzt, verfügt bereits über die wichtigsten technischen Voraussetzungen um auch Videotelefonie betreiben zu können! Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Remote Beratung.
Die Kosten einer Mediation haben wir Ihnen detailiert auf unsere Themenseite aufgelistet, bzw. diese sind nochmals ausdrücklich erläutert auf meiner Webseite zur Mediation https://rheinmainz-mediation.de.
Die Kosten für ein Scheidungsverfahren, oder der Begleitung zu einem Ehevertrag
hängen vom sogenannten „Streitwert“ ab.
Dieser setzt sich in aller Regel im Scheidungsverfahren zusammen aus den Nettoeinkünften beider Eheleute multipliziert mit 3 und weiteren Faktoren, wie beispielsweise der Anzahl der Versorgungsträger im Versorgungsausgleich und aber auch dem gemeinschaftlichen Vermögen der Eheleute.
Bei der Begleitung zu einem Ehevertrag ist der Streitwert abhängig von dem Wert der zu regelnden Umstände.
Wie hoch die Kosten jeweils exakt sein können, kann nur in einer Beratung ermittelt werden.
Es gibt zwar einigermaßen zuverlässige Kostenrechner im Internet, deren Ergebnisse allerdings dennoch mit Vorsicht zu genießen sind.
Wenn Sie eine Beratung wünschen, sprechen Sie uns einfach an!
Wir gehen mit Ihnen gemeinsam detailliert alle notwendigen Schritte nacheinander durch und und finden einen zeitnahen Termin.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage!
Für einen ersten Kontakt ist uns der Weg über das Kontaktformular am liebsten!
Alternativ können Sie uns auch gerne eine Email senden
oder einfach anrufen.
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