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Die Idee der Mediation ist in den letzten zwanzig Jahren stark gewachsen.
Im Prozess der Mediation finden die Medianten, mit Hilfe des Mediators, eigenverantwortlich Lösungen für bestehende Problempunkte.
Dies steht im Gegensatz zu dem hierzulande noch üblichen Verfahren, dass beide Parteien sich je einen Rechtsanwalt suchen und in welchem das Gericht per Beschluss ein Ergebnis liefert - bei welchem sich jedoch oftmals beide Parteien als Verlierer des Verfahrens empfinden.
Während vor Gericht also über Sie verhandelt wird, handeln Sie bei einer Mediation selbstverantwortlich etwas miteinander aus.
Grundsätzlich können alle Formen von Konflikten, seien es Fragen von Trennung der Ehe oder Lebenspartnerschaft, Betreuungsregelungen für die Kinder, Erbstreitigkeiten, Mobbing und Berufsschwierigkeiten, Nachbarstreitigkeiten und vieles mehr mediiert werden.
Die einzelne Sitzung dauert in der Regel ein bis zwei Stunden. Wie viele Sitzungen notwendig sind, um zu einer als fair empfundenen Regelung zu kommen, hängt von den Medianten ab.
Selten wird die Anzahl von fünf Terminen überschritten.
Ausschlaggebend ist auch, wie zügig die Medianten die notwendigen Unterlagen beibringen.
Als Mediatorin unterstütze ich Sie und Ihren Ehegatten, in Eigenverantwortlichkeit eine für Sie jeweils als gerecht empfundene Lösung zu finden, die auch rechtlich tragbar ist.
Nach telefonischer Terminvereinbarung oder Terminvereinbarung via Email kommen Sie gemeinsam zu mir in die Räume meiner Kanzlei oder wir treffen uns einem neutralen Ort in einer der anderen Städte im Rhein-Main-Gebiet.
Ich stelle Ihnen das Mediationsverfahren und den Ablauf vor.
Das Mediationsverfahren besteht aus 5 Phasen. Zu Phase 5 gelangen Sie üblicherweise in 3 bis 5 Sitzungen. Eine Sitzung dauert in der Regel nicht länger als maximal 2 Stunden.
In Phase 1 der Mediation informiere ich Sie über die Strukturprinzipien, die während des gesamten Verfahrens gelten, nämlich
Freiwilligkeit
Offenheit und Informationsverpflichtung
Vertraulichkeit
Allparteilichkeit und Neutralität des Mediators
Sind alle Parteien einverstanden, wird der Mediationsvertrag (hier finden Sie einen Muster) unterzeichnet.
Phase 2 ist die Themensammlung. Die Konfliktthemen werden ergebnisoffen formuliert und gesammelt.
Phase 3 ist die Konflikterhellung. Die Medianten legen gegenseitig ihre Interessen in Bezug auf die einzelnen Konfliktthemen offen und der Mediator hilft, die Bedürfnisse hinter den Interessen zu erarbeiten.
Phase 4 ist die Lösungsfindung. Die Medianten sammeln mögliche Lösungsoptionen und wählen die Lösung aus, die für beide/alle am besten passt.
Phase 5 ist die Abschlussvereinbarung. Die gefundene Lösung wird in einer Scheidungsfolgenvereinbarung formuliert, die einen rechtlich verbindlichen Vertrag darstellt und in der Regel notariell beurkundet wird.
Die Kosten für das Erstgespräch belaufen sich auf 300,- € brutto, wobei üblicherweise jeder Partner 150,- € zahlt.
Selbstverständlich steht es den Parteien offen, die Kosten für das Erstgespräch durch den finanzstärkeren Partner alleine tragen zu lassen.
Im weiteren Verlauf rechnet der Mediator üblicherweise nach festen Sätzen ab. Dieses belaufen sich in der Regel auf 300,- € die Stunde zzgl. die gesetzliche Umsatzsteuer.
Unter Umständen kann nach Absprache eine Regelung dahingehend getroffen werden, dass statt des festen Satzes 1 - 3 % des Bruttoeinkommens beider Eheleute das Stundenhonorar darstellen.
Je nach Vermögensverhältnissen treffe ich Streitwertvereinbarungen, wobei ich die Medianten nach einem ersten Gespräch über die voraussichtlich anfallenden Kosten selbstverständlich detailliert aufkläre.
Das Motiv für die Wahl der Mediation sollte nicht sein, Geld sparen zu wollen, obwohl in letzter Konsequenz und aller Regel ein Mediationsverfahren deutlich günstiger kommt, als streitig ausgetragene Verfahren.
Neben der vorstehenden Vergütung ist die Mediatorin im Einzelfall und nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu erheben (RVG VV Nr. 1000 mit dem Faktor 1,5), wenn die Mediation erfolgreich war, bzw. eine Mediationsabschlussvereinbarung unterzeichnet wird.
Mit der Einigungsgebühr ist auch die Ausfertigung des Mediationsabschlussvertrages durch die Mediatorin abgegolten.
Gerne informieren wir Sie und Ihren Ehepartner, bzw. Lebenspartner, oder Sie und Ihren Nachbarn, oder je nach dem in welcher Konstellation eine Mediation erforderlich wird, in einem persönlichen Gespräch näher über die Möglichkeiten der Mediation.
Sie können sich auch gerne vorab auf meiner eigens für den Bereich Mediation erstellten Webseite noch näher informieren https://rheinmainz-mediation.de
Wir freuen uns über Ihre Anfrage!
Für einen ersten Kontakt ist uns der Weg über das Kontaktformular am liebsten!
Alternativ können Sie uns auch gerne eine Email senden
oder einfach anrufen.
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