Scheidung - Wegweiser
Scheidung - Wegweiser

Scheidung

Eine Ehe wird durch Beschluss des für Sie zuständigen Familiengerichtes geschieden.

Erforderlich ist dafür ein Scheidungsantrag eines der Ehegatten, der zwingend durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht einzureichen ist. In Scheidungssachen bin ich nicht nur vor dem Familiengericht in Mainz, sondern auch in Wiesbaden, Alzey, Binge, Bad Kreuznach, Groß-Gerau und Frankfurt, aber auch vor allen anderen Gerichten im Rhein-Main Gebiet tätig.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht die Möglichkeit, dass der zweite Ehegatte keinen eigenen Rechtsanwalt beauftragen muss – die sogenannte Scheidung mit nur einem Anwalt.

Das hat den Vorteil, dass sich erhebliche Kosten einsparen lassen, setzt jedoch voraus, dass die Ehegatten sich über alle sogenannten Scheidungsfolgen einig sind.

Dies zu erreichen, sehe ich als meine eigentliche Aufgabe.

Voraussetzung einer Scheidung - Checkliste

Voraussetzungen

Voraussetzungen einer Scheidung

Vor Ablauf des sogenannten Trennungsjahres darf ein Scheidungsantrag nicht eingereicht werden. Geschieht das trotzdem, kann er als unzulässig zurückgewiesen werden und Kosten fallen zweimal an.

Manchmal ist schon streitig, wann das Trennungsjahr begonnen hat.

Von Tisch und Bett getrennt

Manche Paare leben Monate oder länger von Tisch und Bett getrennt.

Das bedeutet:
Sie dürfen nicht mehr im gemeinsamen Ehebett schlafen, nicht mehr gemeinsam kochen, essen und auch übrige Haushaltstätigkeiten, wie Wäsche waschen, etc. sollten eigenständig vorgenommen werden.

Zuweilen kann der Trennungszeitpunkt wichtig sein.


Im Zugewinnausgleich gibt es beispielsweise einen Auskunftsanspruch über das Vermögen der Ehegatten im Trennungszeitpunkt.

Schon aufgrund dieses Anspruchs kann es wichtig sein, den Trennungszeitpunkt zu dokumentieren, und sei es durch eine E-Mail an den Ehegatten.

Voraussetzung einer Scheidung - Checkliste
RA Mainz - Scheidungsantrag
RA Mainz - Scheidungsantrag

Scheidungsantrag

Ist das Trennungsjahr abgelaufen, kann der Scheidungsantrag eingereicht werden.

Wir vertreten nicht nur vor dem Familiengericht in Mainz, sondern auch in Wiesbaden, Alzey, Bingen, Bad Kreuznach, Groß-Gerau und Frankfurt, sowie vor allen anderen Gerichten im Rhein-Main Gebiet.

Ist der andere Ehegatte nicht scheidungswillig und behauptet, die Ehe sei nach seiner Sicht nicht gescheitert, kann die Ehe spätestens nach drei Jahren der Trennung geschieden werden, auch wenn der andere Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt.

Dies habe ich aber in zweiundzwanzig Jahren Berufstätigkeit noch nie erlebt.  

Vor dem Familiengericht besteht dabei Anwaltszwang.

Dies bedeutet, nur Rechtsanwälte können Anträge stellen und vor Gericht verhandeln.
Der Rechtsanwalt unterschreibt den Scheidungsantrag und reicht ihn dann beim Familiengericht ein. Dazu ist natürlich eine Vollmacht des Mandanten notwendig.

Versorgungsausgleich - Hand schiebt Geld

Versorgungsausgleich

Nach Einreichung des Scheidungsantrages wird von Amts wegen durch das Gericht der Versorgungsausgleich durchgeführt, es sei denn, die Eheleute haben eine notarielle Regelung für den Versorgungsausgleich getroffen und diesen ausgeschlossen.

Besonders in langen Ehen, in welchen einer der Ehegatten aufgrund Selbstständigkeit oder Kindererziehung keine Rentenanwartschaften erwirtschaftet hat, der andere aber schon und darüber hinaus nicht unerhebliches Vermögen erwirtschaftet wurde, sollte eine Regelung zum Versorgungsausgleich zumindest diskutiert werden.

Der Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches kann auch, wenn zwei Rechtsanwälte in der mündlichen Verhandlung zugegen sind, dort protokolliert werden.

Selbst bei einem Ausschluss des Versorgungsausgleiches, sei es notariell oder durch Erklärung vor Gericht, muss das Gericht eine sogenannte Angemessenheitsprüfung durchführen und prüfen, ob durch die Regelung zum Versorgungsausgleich nicht einer der Beteiligten unangemessen benachteiligt wird.

Hierauf achtet aber schon Ihr Anwalt bei der Abfassung des Vereinbarungstextes und nach eigener Angemessenheitsprüfung. Die beste Vereinbarung nützt nichts, wenn sie später vor Gericht keinen Bestand hat.

Deshalb lässt man sich ja auch anwaltlich beraten.

Versorgungsausgleich - Hand schiebt Geld
Gerichtstermin Scheidung - Termin im Kalender
Gerichtstermin Scheidung -  Termin im Kalender

Gerichtstermin

Wurden die Auskünfte zum Versorgungsausgleich eingeholt und sind vollständig, bzw. gibt es eine angemessene Regelung zum Versorgungsausgleich, terminiert das Gericht.

Zu diesem Termin müssen beide Ehegatten erscheinen.

Ist ein Ehegatte verhindert, weil er beispielsweise im Ausland lebt, oder aus anderen Gründen und ist dieser Ehegatte anwaltlich vertreten, kann ausnahmsweise auch in dessen Abwesenheit mündlich zur Scheidung verhandelt werden.

In der mündlichen Verhandlung werden beide Ehegatten nochmals persönlich gefragt, seit wann sie getrennt leben und ob sie wirklich geschieden werden möchten.


Scheidungsbeschluss - Im Namen des Vokes

Scheidungsbeschluss

In aller Regel ergeht an diesem Termin der Scheidungsbeschluss.

Sind beide Ehegatten anwaltlich vertreten, kann in der mündlichen Verhandlung auf Rechtsmittel verzichtet werden und der Beschluss wird am selben Tag rechtskräftig.

Ist das nicht der Fall, weil nur ein Rechtsanwalt zugegen ist, muss die Zustellung des Scheidungsbeschlusses an den Rechtsanwalt, bzw. den sogenannten „Antragsgegner“ abgewartet werden und ab diesem Tag läuft dann die Rechtsmittelfrist, da grundsätzlich gegen den Scheidungsbeschluss binnen eines Monats ab Zustellung noch Beschwerde eingelegt werden kann.

Ist dieser Monat abgelaufen, ist die Scheidung rechtskräftig.

Da die Scheidungsfolgen vor Abschluss des Scheidungsverfahrens geklärt sein müssen – oder besser – sollten - , bedeutet für die meisten Menschen der Scheidungstermin dann auch den endgültigen Abschluss der Ehe.  

Scheidungsbeschluss - Im Namen des Volkes
Rechtskraftvermerk Scheidung - Stempel
Rechtskraftvermerk Scheidung - Stempel

Rechtskraftvermerk

Selbst wenn die Scheidung selbst offiziell rechtskräftig ist, muss noch der sogenannte Rechtskraftvermerk eingeholt werden.

Die Ausfertigung des richterlichen Beschlusses allein kann nicht als wirksamer Nachweis über die Scheidung dienen.

In der Regel wird der Rechtskraftvermerk eingeholt durch Rücksendung des Originalbeschlusses an das Amtsgericht. Der Beschluss wird mit einem entsprechenden Stempel versehen und erneut versandt. Erst diese Beurkundung durch entsprechend befugtes Gerichtspersonal, macht aus dem Scheidungsbeschluss eine Scheidungsurkunde.

Diese Scheidungsurkunde sollten Sie gut aufbewahren, denn in allen Lebensbereichen und auch in der Bürokratie gilt: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist bessser!"

Bei Namensänderungen, Neuverheiratung aber auch beim Finanzamt, Arbeitsamt und Jobcenter kann die Vorlage der Scheidungsurkunde verlangt werden.


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Weitere Informationen zu den Scheidungsfolgen finden Sie auf unserer Seite zum Familienrecht

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